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Das Immobiliengutachten
Die Vermeidung von Leistungsstörungen oder Vermögensverlusten erfordert eine qualifizierte und praxisorientierte Beratung. Der Immobiliensachverständige und das Immobiliengutachten bieten hierzu die konsequente Hilfestellung.
Die Öffnungsklausel zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bietet Erben und Beschenkten die Möglichkeit, die an die Finanzkasse zu leistenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verringern.
Das Leistungsangebot umfasst:
Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuerklärung
Objektbezogene Hinweise zur Reduzierung der Besteuerungsgrundlagen
Hilfestellung für Fach- und Steuerberater
Prüfung von Bescheiden über die Feststellung von Grundvermögen
Prüfung von Gutachten
Beratung von Sachverständigen
Gutachtenerstellung
Leistungsvergütung und Honorar
Leistungsvergütung: | Honorare bedürfen der Vereinbarung |
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Honorarangebot: | Für die Erstellung eines leistungsbezogenen Honorarangebots sind dementsprechende Unterlagen erforderlich, wie z. B:
Feststellungsbescheid des Finanzamts
Objektinformationen:
- Lage und Größe des Grundstücks
- Gebäudealter
- Wohn-/Nutzfläche
- Netto-Mieterträge
- Zustand des Gebäudes
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