Das Immobiliengutachten

  • Die Vermeidung von Leistungsstörungen oder Vermögensverlusten erfordert eine qualifizierte und praxisorientierte Beratung. Der Immobiliensachverständige und das Immobiliengutachten bieten hierzu die konsequente Hilfestellung.
  • Die Öffnungsklausel zum "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" bietet Erben und Beschenkten die Möglichkeit, die an die Finanzkasse zu leistenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verringern.
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    Das Leistungsangebot umfasst:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuerklärung
  • Objektbezogene Hinweise zur Reduzierung der Besteuerungsgrundlagen
  • Hilfestellung für Fach- und Steuerberater
  • Prüfung von Bescheiden über die Feststellung von Grundvermögen
  • Prüfung von Gutachten
  • Beratung von Sachverständigen
  • Gutachtenerstellung
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    Leistungsvergütung und Honorar

    Leistungsvergütung:Honorare bedürfen der Vereinbarung

    Honorarangebot:Für die Erstellung eines leistungsbezogenen Honorarangebots sind dementsprechende Unterlagen erforderlich, wie z. B: Feststellungsbescheid des Finanzamts
    Objektinformationen:
    - Lage und Größe des Grundstücks
    - Gebäudealter
    - Wohn-/Nutzfläche
    - Netto-Mieterträge
    - Zustand des Gebäudes