Unbebaute Grundstücke

  • Die Bewertung der unbebauten Grundstücke erfolgt nach ihrer Fläche auf der Grundlage von zonalen Bodenrichtwerten.
  • Diese zonalen Bodenrichtwerte bestimmt der örtlich zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte für einen räumlich abgegrenzten Bereich (Richtwertzone) und für ein fiktives Grundstück mit einer definierten Nutzungsart und Grundstücksfläche sowie dem üblicherweise zulässigen Maß einer baulichen Nutzung.
  • Die schematische Darstellung der Bewertungsverfahren verdeutlicht, dass die Bewertung durch das Finanzamt gemäß Bewertungsgesetz regelmäßig zu erheblichen Abweichungen vom Nachweis des geringeren Werts auf der Grundlage der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) führen muss.

     

    Bodenwertermittlung durch das Finanzamt gemäß Bewertungsgesetz (§ 179 BewG)