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Geschäftsgrundstücke
Die Bewertung der Geschäftsgrundstücke erfolgt gemäß §182 BewG, wenn sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt ein üblicher Mietwert ermitteln lässt, im Ertragswertverfahren – vgl. Mietwohngrundstücke – nach
a) Bodenwertanteilen, vergleichbar mit der Bewertung von unbebauten Grundstücken unter Hinzurechnung von
b) Gebäudeertragsanteilen, deren Wert sich nach Abzug der Bodenwertverzinsung aus dem um die Bewirtschaftungskosten reduzierten verbleibenden Gebäude-Reinertrag durch Multiplikation mit einem aus Restnutzungsdauer des Gebäudes und Liegenschaftszinssatz gebildeten tabellierten Vervielfältiger ergibt.
Die maßgebliche Restnutzungsdauer ergibt sich nach dem Abzug des Gebäudealters von den tabellierten Vorgaben der Gesamtnutzungsdauer für
Geschäftsgebäude: 70 Jahre
Geschäftsgrundstücke, für die auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine Mietwerte zu ermitteln sind, sind nach dem Sachwertverfahren - vgl. Ein- und Zweifamilienhäuser - zu bewerten.
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