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Unbebaute Grundstücke |
Wohngrundstücke | Gewerbegrundstücke | Sonderflächen |
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Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke |
Einfamilienhäuser | Zweifamilienhäuser |
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Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke |
Miethäuser | Wohn- und Geschäftshäuser |
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Wohnungs- und Teileigentum |
Eigentumswohnungen | gewerbliches Teileigentum |
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Geschäftsgrundstücke |
Wohn- und Geschäftshäuser | Bürohäuser | Betriebs- und Lagergebäude |
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Die übliche Vorgehensweise des Finanzamts führt regelmäßig zur Festsetzung von überhöhten Grundbesitzwerten und bedingt damit ungerechtfertigte Steuererhebungen.
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Daher sparen und gegenüber dem Finanzamt den geringeren Grundbesitzwert nachweisen. (§ 198 BewG)
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