Bewertung durch das Finanzamt

  • Bei Grundbesitzübertragung durch Schenkung oder Nachlasserwerb durch Erben bestimmt das Finanzamt den Wert des Grundbesitz als Bedarfswert für die Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.
  • Das Finanzamt bewertet die unterschiedlichen Immobilien nach den im Bewertungsgesetz vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für:
  • Unbebaute Grundstücke
    Wohngrundstücke | Gewerbegrundstücke | Sonderflächen
    Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
    Einfamilienhäuser | Zweifamilienhäuser
    Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke
    Miethäuser | Wohn- und Geschäftshäuser
    Wohnungs- und Teileigentum
    Eigentumswohnungen | gewerbliches Teileigentum
    Geschäftsgrundstücke
    Wohn- und Geschäftshäuser | Bürohäuser | Betriebs- und Lagergebäude
  • Die übliche Vorgehensweise des Finanzamts führt regelmäßig zur Festsetzung von überhöhten Grundbesitzwerten und bedingt damit ungerechtfertigte Steuererhebungen.

  • Daher sparen und gegenüber dem Finanzamt den geringeren Grundbesitzwert nachweisen. (§ 198 BewG)


  • Für weitere Informationen wählen Sie bitte in der Navigation Ihre Objekt- bzw. Grundstücksart.